AGB
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen Pharma-Info AG und ihren Kunden. Verträge von Pharma-Info AG mit ihren Kunden bestehen aus einem Einzelvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Einzelvertrag kann ein Vertrag im engeren Sinn, eine Offerte mit Akzept oder eine Bestellung mit Auftragsbestätigung sein (nachfolgend Vertrag). Es enthält die spezifischen mit dem Kunden vereinbarten kommerziellen und technischen Spezifikationen. Die AGB gelten für jeden Vertrag und auch für Folgeaufträge, ohne dass im Einzelfall immer darauf Bezug genommen werden muss. Die AGB enthalten „Generelle Bestimmungen“, welche allgemein gelten, sowie besondere Bestimmungen für die einzelnen Vertragstypen. Mit dem Abschluss eines Einzelvertrages akzeptiert der Kunde ausdrücklich die Geschäftsbedingungen von Pharma-Info AG als Vertragsbestandteil.
Das Angebot der Pharma-Info AG richtet sich an Fachpersonen, insbesondere das Apothekenpersonal.
2. Leistungen der Pharma-Info AG
Produkte und Dienstleistungen von Pharma-Info AG werden in den geltenden Broschüren und auf der Webseite beschrieben und können von Pharma-Info AG jederzeit geändert werden. Ebenfalls vorbehalten bleibt eine Ausdehnung des Leistungsangebots von Pharma-Info AG. Pharma-Info AG steht gegenüber ihren Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung der vereinbarten Leistungen ein.
Pharma-Info AG kann ihre Preise für Produkte und Dienstleistungen jederzeit und ohne Vorankündigung ändern.
3. Vertragstypen
3.1. Lizenzvertrag
3.1.1.Lizenz
Pharma-Info AG erteilt dem Kunden für die im Vertrag bezeichneten Produkte bzw. Dienstleistungen eine Lizenz. Die Lizenz bedeutet das Recht, das jeweilige Dienstleistungsprodukt zum vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist auf die im Vertrag bezeichnete Organisationseinheit (Einzelperson, Apotheke und deren Angestellte oder teilnehmende Apotheken einer Gruppierung) beschränkt.
3.1.2. Systemzugänge
Pharma-Info AG oder die von Pharma-Info bezeichneten Operateuren stellen dem Kunden die Zugangsinformationen zu den Applikationen mit dem jeweiligen Dienstleistungsprodukt elektronisch zu. Eine allfällige Integration der Applikationen in die Primärsysteme des Lizenznehmers liegt in der Verantwortung der Lizenznehmer respektive deren Primärsoftwarehersteller.
3.1.3. Lizenzgebühren
Der Kunde verpflichtet sich, die Lizenzgebühren gemäss Vertrag zu bezahlen. Die Lizenzgebühren werden nach Lieferung der Zugangsdaten beziehungsweise einmal jährlich in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Wird die Rechnung nicht per Fälligkeitsdatum beglichen behält sich die Pharma-Info AG vor, zusätzlich zum Rechnungsbetrag Verzugszinsen zu erheben.
3.1.4. Wartung der Applikationen
Die Wartung der Applikationen wird grundsätzlich durch Pharma-Info AG sichergestellt und ist durch die Lizenzgebühren abgegolten. Von der Wartung ist einzig die Aufrechterhaltung der Funktionalität der lizenzierten Applikation bzw. des Dienstleistungsprodukts erfasst. Nicht als Wartungsleistung gilt eine allfällige Personalisierung oder anderweitige Anpassung der Applikationen; die dadurch entstandenen Mehrkosten sind vom Lizenznehmer separat zu vergüten.
Während den Wartungsfenstern stehen die Applikationen nicht zur Verfügung. Pharma-Info bzw. ihre Operateure bemühen sich die Wartungsfenster so einzuplanen, dass für die Nutzer möglichst geringe Einschränkungen entstehen.
3.1.5. Hotline
Die von Pharma-Info beauftragten Operateure unterhalten eine Hotline, welche Supportanfragen beantwortet. Die Hotline ist nicht dazu bestimmt, die Benutzer auszubilden oder einfache Benutzeranfragen zu bearbeiten, deren Beantwortung sich aus den Handbüchern ergeben würde.
3.2. Dienstleistungsvertrag
3.2.1.Dienstleistungen
Dienstleistungen und Schulungen sind Leistungen, die Pharma-Info AG für ihre Kunden zu den jeweils gültigen Konditionen erbringt. Das Schulungsangebot ist auf der Webseite von Pharma-Info AG aufgeschaltet. Es gelten die jeweils aktuellen Angaben. Die Pharma-Info AG behält sich vor, die Schulungen durch spezialisierte externe Vertragspartner durchführen zu lassen.
3.2.2.Dienstleistungsgebühr
Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungsgebühr gemäss Vertrag zu bezahlen. Die Dienstleistungsgebühr wird nach Eingang der Bestellung in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Wird die Rechnung nicht per Fälligkeitsdatum beglichen behält sich die Pharma-Info AG vor, zusätzlich zum Rechnungsbetrag Verzugszinsen zu erheben
4. Leistungserbringung durch Dritte
Pharma-Info AG kann Dritte (z.B. Systembetreiber) zur Erbringung der von ihr vertriebenen Dienstleistungen beauftragen. Diese Dritte handeln bei der Erbringung der Dienstleistung im Auftrag und in der Verantwortung der Pharma-Info AG
5. Urheberrecht
Dem Kunden steht kein Recht auf ausschliessliche Nutzung der Dienstleistungsprodukte oder der im Zusammenhang damit eingesetzten Systeme und immateriellen Güter zu. Pharma-Info AG ist frei, die Dienstleistungspakete auch anderen Kunden anzubieten.
Sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte im Zusammenhang mit den Dienstleistungsprodukten (inklusive der darin eingesetzten Daten) stehen im Verhältnis zum Kunden ausschliesslich Pharma-Info bzw. der mit der Erbringung der Dienstleistung beauftragten Operateure zu und der Kunde hat daran für die Dauer dieses Vertrages nur die nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Befugnis zur Nutzung in dem im jeweiligen Vertrag und dessen Beilagen vereinbarten Umfang.
Der Kunde erhält insbesondere kein Recht:
- zum Vertrieb von vollständigen oder teilweisen Kopien der Dienstleistungsprodukte oder ihnen zugehörenden Bestandteilen an Dritte;
- zur Gewährung des Online-Zugriffs für Dritte auf die Dienstleistungsprodukte oder ihnen zugehörende Bestandteile.
Der Kunde anerkennt, dass er lediglich die für die Dauer dieses Vertrages befristete, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Befugnis hat, die Dienstleistungspakete sowie die darin zur Verfügung gestellten Daten gemäss den Bedingungen des Vertrags entweder alleine oder innerhalb seines Betriebes und beschränkt auf die vertraglich definierten, eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen.
Soweit im jeweiligen Vertrag und dessen Beilagen nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist es dem Kunden untersagt, Pharma-Info Daten zu kopieren (ausgenommen die Erstellung der im Rahmen der eingeräumten Nutzungsbefugnis benötigten Arbeitskopien sowie von Sicherheitskopien) oder Dritten zu überlassen oder zugänglich zu machen oder diesen Einsicht in die Pharma-Info-Daten zu gewähren.
6. Datenschutz
Im Zusammenhang mit den Dienstleistungen an Pharma-Info AG oder an die von ihr beauftragten Operateure übermittelte Daten werden grundsätzlich nicht gespeichert, sofern die Datenspeicherung nicht expliziter Bestandteil der Dienstleistung ist (z.B. ISO). Gespeichert werden in reduzierter anonymisierter Form ausschliesslich jene Daten, welche zur Erfüllung der Dienstleistung, Qualitätssicherung, wissenschaftlichen Analyse, sowie für den Betrieb der Applikation notwendig sind.
7. Haftung
Die Haftung der Pharma-Info AG ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Pharma-Info AG haftet für keinerlei Beeinträchtigungen, die sich aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt und/oder Fehlverhalten Dritter (ausgenommen die von Pharma-Info AG mit der Erbringung der Dienstleistung beauftragten Operateure) und/oder durch entzogene Genehmigungen oder geänderte Gebühren herleiten. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Wert des Vertrags bzw. der jährlich geschuldeten Beträge beschränkt. Pharma-Info AG haftet nicht für Folgeschäden und/oder entgangenen Gewinn. Pharma-Info AG haftet in keinem Fall für Ansprüche, die von Dritten oder Behörden im Zusammenhang mit den vom Kunden gemachten Angaben oder heraufgeladenen Inhalten geltend gemacht werden, insbesondere nicht für Schäden oder Verfehlungen, die durch den Kunden, dessen Vertreter oder sonstige Dritte verursacht wurden.
8. Geheimhaltung
Pharma-Info AG und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen und Unterlagen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Dazutun des Informationsempfängers öffentlich bekannt werden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.
9. Schlussbestimmungen
Pharma-Info AG kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit einseitig ändern.
Demgegenüber bedürfen allfällige Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag der Schriftform.
Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der darauf basierenden Verträge unwirksam, so sollen die übrigen Bestimmungen trotzdem Geltung haben und der Vertrag ist so auszulegen und zu ergänzen, dass der mit den unwirksamen Bestimmungen angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht werden kann.
Anwendbar ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Pharma-Info AG.